Strafrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Oliver Koch berät und vertritt Sie bundesweit in allen strafrechtlichen Angelegenheiten,
wie z.B.:
- Verteidigung im polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren
- Verteidigung in der gerichtlichen Hauptverhandlung (AG, LG, OLG)
- Haftprüfung
- Berufung
- Strafvollstreckung (Untersuchungshaft, Besuche in der JVA etc.)
- Jugendstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht (Eigenbedarf, Kronzeugenregelung, § 35 BtMG - Zurückstellung der Strafvollstreckung etc.)
- Verkehrsstrafrecht (Alkohol, Drogen, Unfälle mit erheblichem Sach- oder Körperschaden, Todesfolgen, Verkehrsunfallflucht, Nötigung etc.)
- Strafrechtliche Führerscheinmaßnahmen (Fahrverbot, Führerscheinentzug, MPU etc.)
- Waffenrecht
- Berufsverbot
- Verfall und Einziehung von Vermögenswerten
- Vertretung des Verletzten oder Zeugen (Privatklageverfahren, Klageerzwingungsverfahren, Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Zeugenbeistand etc.)
- Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Schadenersatz im Rahmen des Strafprozesses (Adhäsionsverfahren)
- etc.
Ich bin für Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen selbstverständlich auch gerne als Pflichtverteidiger tätig und setze mich in diesem Rahmen mit dem gleichen Engagement ein, wie bei einem Wahlmandat.