Familienrecht
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht Katja Koch und Oliver Koch beraten und vertreten Sie bundesweit in allen familienrechlichen Angelegenheiten,
wie z.B.:
- Gerichtliche bundesweite Vertretung vor allen Amtsgerichten und Oberlandesgerichten
- Ehescheidung
- Abstammungsprozesse (Vaterschaftsanfechtung/ Vaterschaftsfeststellung)
- Sorgerecht (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Personensorge, Vermögenssorge)
- Umgangsrecht (auch das Umgangsrecht Dritter, bspw. der Großeltern; Ausschluss/Beschränkungen des Umgangsrechts)
- Herausgabe des Kindes
- Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt/nachehelicher Ehegattenunterhalt; Begrenzung und Befristung nach rechtskräftiger Scheidung)
- Kindesunterhalt (Minderjährigenunterhalt/Volljährigenunterhalt)
- Elternunterhalt
- Abänderung von Unterhaltstiteln
- Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Unterhalt
- Versorgungsausgleich
- Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung (alleinige Zuweisung, Nutzungsentschädigung etc.)
- Regelung der Rechtsverhältnisse an den Haushaltsgegenständen (Hausratsregelungen bei Getrenntleben, endgültige Verteilung des Hausrats, Herausgabe von persönlichen Sachen)
- Gewaltschutzgesetz (Näherungs- und Kontaktverbote, Überlassung der Wohnung)
- Zugewinn (Berechnung, gerichtliche Durchsetzung, Sicherung)
- Sonstige vermögensrechtliche Auseinandersetzungen (Hausgrundstück, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge, etc.)
- Rückgewähr von Zuwendungen und Schenkungen der Eltern oder Schwiegereltern, des anderen Ehegatten oder sonstiger Dritter, insbesondere im Falle von Immobilien
- Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften (gemeinsame Kinder, Wohnung, Schuldverpflichtungen, Investitionen in das Grundeigentum des ehemaligen Partners, etc.)
- Eingetragene Lebenspartnerschaften (Unterhalt, Hausrat, Wohnung, Vermögen, Sorgerecht, Erbrecht, Aufhebung der Partnerschaft etc.)
- Familienrechtliche Vertragsgestaltung (Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung, Trennungsvereinbarung, Überprüfung bereits geschlossener Verträge)